§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die DSI GmbH Daten Service Informationssysteme (im folgenden DSI genannt) erbringt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (im folgenden AGB genannt), die Bestandteil des Leistungsvertrages werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
(2) Werden in Verträgen von den in diesen AGBs abweichende Vereinbarungen getroffen, insbesondere zur Dauer der Verträge, Kündigungsfristen, Zahlungsvereinbarungen, so gelten diese Vereinbarungen anstelle der entsprechenden Positionen in diesen AGBs. Alle anderen Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von DSI bestätigt wurden. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Leistungsvertrages. DSI ist berechtigt, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen den Änderungen schriftlich widerspricht.
§ 2 Vertragsabschluß
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag über die Nutzung der von DSI angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von DSI bevollmächtigter Vertreter den vom Auftraggeber erteilten Auftrag annimmt und die Annahme schriftlich durch DSI bestätigt wurde. DSI ist berechtigt, den Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich DSI zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
(2) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen DSI hergeleitet werden können.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Grundsätzlich werden alle fortlaufenden Dienstleistungsverträge für die Dauer von drei Monaten abgeschlossen. Beiden Vertragsparteien steht es zu, vor Ablauf dieser Zeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis zu beenden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat. Verträge sind mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende grundlos kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Frist beginnt ab Zugang der Kündigung.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch DSI gilt insbesondere:
a) ein Verstoß des Vertragspartners gegen gesetzliche Verbote und Vorschriften insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
b) ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert,
c) die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch DSI,
d) eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es DSI dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
§ 4 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich DSI an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
§ 5 Liefer- und Leistungsumfang
(1) DSI erbringt seine Leistungen nach Maßgabe des Dienstleistungsvertrages, der damit in Verbindung stehenden Leistungsübersicht und ihrer AGB. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren. DSI behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
(2) Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist DSI berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch vom Kunden nicht geltend gemacht werden.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DSI die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.s.w., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) hat DSI auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen DSI, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Termins ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Beinhaltet der Leistungsvertrag Domain-Registrierungen, die durch DSI im Auftrag des Vertragspartners erfolgt sind, entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Registrieruntemehmen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch diese Unternehmen direkt oder durch Rechnungslegung über DSI. Ein Vertragsverhältnis mit DSI über die Nutzungsrechte dieser Domain kommt in diesem Falle nicht zustande.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Für alle einmal erbrachten Leistungen und Lieferungen erfolgt die Zahlung nach erfolgter Rechnungszustellung durch DSI sofort in voller Höhe und - wenn vertraglich nicht anders vereinbart - ohne Abzug.
(2) Für alle fortlaufenden Leistungsverträge erfolgt die Zahlung nach der vertraglich geregelten Zahlungsweise wie folgt:
a) Bei vereinbarter jährlicher Zahlung erfolgt die Rechnungsstellung durch DSI nach erstmaliger Zurverfügungstellung der vereinbarten Leistungen/Teilleistungen. Nach Rechnungsstellung wird der geforderte Betrag sofort in voller Höhe und ohne Abzug fällig. Bei der Inanspruchnahme des Vertragspartners von nutzungsabhängigen Mehrleistungen, die über den vertraglich geregelten Leistungsumfang hinausgehen, erfolgt eine separate Rechnungsstellung über die genutzten Mehrleistungen jeweils im Monat nach der Mehrnutzung. Macht der Vertragspartner vor Ablauf eines Jahres von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, erfolgt eine monatlich anteilige Rückvergütung des für die gesamte Jahresleistung im voraus erbrachten Betrages unter Berücksichtigung eventuell noch offener Forderungen durch DSI.
b) Bei vereinbarter monatlicher Zahlung im Lastschriftverfahren erfolgt eine einmalige Rechnungsstellung durch DSI für die Dauer eines Jahres nach erstmaliger Zurverfügungstellung der vereinbarten Leistungen/Teilleistungen. Nach erfolgter Rechnungsstellung wird der vereinbarte Betrag jeweils am Monatsanfang für den laufenden Monat vom Konto des Vertragspartners abgebucht. Bei der Inanspruchnahme des Vertragspartners von nutzungsabhängigen Mehrleistungen, die über den vertraglich geregelten Leistungsumfang hinausgehen, erfolgt eine separate Rechnungsstellung über die genutzten Mehrleistungen und Abbuchung im Folgemonat.
(3) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt gegen diese schriftlich Widerspruch bei DSI einzulegen.
(4) Bei vertragsmäßig vereinbarten Lieferungen von Hardwarekomponenten im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages bleibt die gelieferte Hardwarekomponente bis zum Zeitpunkt der erfolgten Zahlung des in diesem Vertrag vereinbarten Verkaufspreises Eigentum von DSI.
(5) Bei Zahlungsverzögerungen durch den Vertragspartner erhebt DSI für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von 2,55 €.
(6) Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen vor Vertragsende ein, so ist DSI berechtigt, die gesamte Restschuld zuzüglich dadurch entstandener Kosten fällig zu stellen und vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt unberührt.
(7) DSI ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist DSI berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(8) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(9) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DSI über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen bzw. eine ausreichende Deckung seines Kontos beim Einzugsverfahren sicherzustellen. Entstandene Auslagen für Rücklastschriften hat der Vertragspartner zu erstatten.
(2) Der Vertragspartner wird die Zugriffsmöglichkeiten auf Internet-Rechner nicht mißbräuchlich nutzen und rechtswidrige Handlungen unterlassen. Weiterhin hat er für die Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die Geheimhaltung von Paßwörtern, Sorge zu tragen.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, sicherzustellen, daß der Inhalt seiner Internet-Präsenz weder gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, noch den USA verstößt. Hierzu zählen insbesondere verfassungsfeindliche und pornographische Inhalte. Desweiteren dürfen ohne vertraglicher Vereinbarung mit DSI keine Online-Chat-Lines betrieben und WWW-Seiten erotischen Inhaltes auf angemieteten Serverkapazitäten hinterlegt werden. Die Rechte Dritter, insbesondere bezüglich des Urheber-, Datenschutz-, Namens- oder Wettbewerbsrechts, dürfen nicht verletzt werden. Dem Vertragspartner ist es nicht erlaubt, die unter dem Wort „SPAM" bekannten USENET Postings über die von DSI angebotenen Dienste und deren Partner zu verschicken.
(4) Soweit Daten an DSI - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Vertragspartner Sicherungskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Vertragspartner verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an DSI zu übermitteln.
§ 8 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die DSI oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine mißbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen entstehen.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat DSI nicht zu vertreten. Der Vertragspartner kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht beanspruchen. Ausfallzeiten werden erstattet, wenn DSI oder beauftragte Dritte Ausfallzeiten verschulden, die länger als 24 Stunden dauern. Der Erstattungsanspruch ist anteilig auf die jeweils vereinbarte Monatsgebühr begrenzt. Domain-Registrierungsgebühren können nicht erstattet werden. DSI haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Absender verantwortlich.
(2) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen DSI als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die DSI unterbreiteten Informationen als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 22 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz so wie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß DSI und beauftragte Erfüllungsgehilfen seine Daten maschinell verarbeiten. DSI hat das Recht, alle Datenübertragungen der angebotenen Dienste zu überwachen. Dem Kunden ist bekannt, daß die von DSI angebotenen Dienste kein abhörsicheres Kommunikationsmedium im Sinne der ECPA sind und der Kunde keinen Schutz der Privatsphäre erwarten kann.
(2) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der DSI im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DSI und Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Dresden ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Dresden, 06.03.1998
DSI GmbH Daten Service Informationssysteme